Unvorhersehbare Abwesenheiten sind der Lehrperson, die in der ersten Lektion unterrichtet, von den Eltern oder den Erziehungsberechtigen zu melden. Schülerinnen und Schüler können nicht durch andere Lernende entschuldigt werden.
Wegen unentschuldigtem Schulversäumnis kann eine Busse von CHF 50.00/Halbtag ausgesprochen werden. Dazu gehören auch nicht bewilligte Ferienverlängerungen. Die Bussenverfügung stützt sich auf §21 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung. Die Busse wird von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Die kostenfreie, schulärztliche Untersuchung ist für Schülerinnen und Schüler im obligatorischen Kindergartenjahr, in der 4. Primarklasse und in der 8. Klasse Sekundarschule obligatorisch. Die Vorsorgeuntersuchung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen, kann beim Hausarzt durchgeführt werden und muss dann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Reihenuntersuchungen des obligatorischen Kindergartens, der 4. Primar- und der 8. Sekundarklasse werden vom Schularzt, Praxisgemeinschaft am Lindenberg, durchgeführt, wenn die Untersuchung nicht durch den Hausarzt bestätigt wurde. Die Schultermine werden durch die Schule mitgeteilt.
Alle medizinischen Fragen beantwortet der Arzt.
Die Schulen Hitzkirch bieten für alle Schülerinnen und Schüler der Primarschulen am jeweiligen Schulstandort einen Aufgabentreff an, der ab drei angemeldeten Schülerinnen und Schülern durchgeführt wird. Die Lernenden haben die Möglichkeit im Anschluss an den Unterricht, während einer zeitlich begrenzten Betreuungszeit, ihre Hausaufgaben in einer ruhigen Lernatmosphäre in ihrem Schulhaus zu erledigen. Begleitet und unterstützt werden sie dabei von erwachsenen Betreuungspersonen. Die Aufgabenhilfe ist kein Nachhilfe- oder Förderunterricht. Sie ist kostenpflichtig.
Berufsberatung Bezirk Seetal
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
Meier Carmen
041 228 79 78
FABIA
Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern
www.fabialuzern.ch | Tel. 041 360 07 22
KESB Hochdorf und Sursee
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Regionen Hochdorf und Sursee
Baldeggstrasse 20, Postfach
6281 Hochdorf
kesb@zenso.ch | 041 914 62 00
Opferberatungsstelle des Kantons Luzern
Beratung für sexuell ausgebeutete Kinder und Jugendliche, gewaltbetroffene Frauen und weibliche Jugendliche
www.opferberatung.lu.ch | 041 228 74 00
Pro Juventute 24-h Elternberatung
Anonyme und kostenlose Beratung zu allen Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen
www.projuventute.ch | 058 261 61 61
Nutzen Sie die Hilfsangebote, bevor es brennt. Viele Probleme lassen sich im Anfangsstadium einfacher lösen. Die Schulsozialarbeit gibt gerne Auskunft zu Hilfsangeboten und Informationsstellen.
Vom Bilderbuch zum Erstlesebuch, vom Comic zum Buch in verschiedenen Sprachen, vom spannenden Kinder- und Jugendbuch bis zum aufschlussreichen Sachbuch ist ein breites Angebot an Lektüre für alle Altersstufen vorhanden. Neben Büchern stehen in Hitzkirch auch Hörbücher und DVDs zur Verfügung. Der Bestand wird regelmässig mit Neuerscheinungen ergänzt. Auch Bücherwünsche werden nach Möglichkeit gerne erfüllt. Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien wird vorausgesetzt. Die Ausleihe ist gratis; nur bei Überschreiten der Ausleihfrist oder bei Beschädigung des Mediums wird ein Unkostenbeitrag verlangt. Die Ausleihfrist beträgt 30 Tage.
Diese Bibliothek mit öffentlicher Ausleihe befindet sich beim Schulhaus Passerelle und wird von Ursula Birrer und Ruth Erni betreut.
Öffnungszeiten:
Dienstag 15:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag 15:00 bis 17:30 Uhr
Während der Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen.
Den Klassen und den Kindern steht eine Schulbibliothek unter Aufsicht der Lehrpersonen offen.
Sämtliche Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und -schüler besuchen an fünf Vormittagen den Unterricht. An den Nachmittagen wird je nach Stufe der Unterricht alterniert. Am Nachmittag gelten keine Blockzeiten.
Lernende, die keine oder nur ungenügende Deutschkenntnisse besitzen, haben Anspruch auf DaZ. Es werden elementare Begriffe und Strukturen der deutschen Sprache vermittelt. Der Unterricht findet nach Möglichkeit integrativ statt. DaZ findet in einzelnen Klassen zum Teil an einem freien Nachmittag statt und wird als Anfangs- und Aufbauunterricht durchgeführt.
Deutsch- und Integrationskurse der FABIA Luzern für fremdsprachige Erwachsene:
Liermann Isabelle
078 738 51 74
isabelle.liermann@schulen-hitzkirch.ch
www.fabialuzern.ch
Die Formulare und die Weisung „Dispensation Unterricht“ für Schülerinnen und Schüler können auf der Webseite www.schulen-hitzkirch.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die Eingabefristen. Verpasster Unterrichtsstoff muss von den Schülerinnen und Schülern in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden. Versäumte Prüfungen werden nach Vorgabe der Lehrperson nachgeholt.
Die Erziehungsberechtigten sind für die Lehrpersonen und Schulleitung wichtige Partner bei der Ausbildung der Lernenden. Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann der Bildungsauftrag optimal erfüllt werden. Die Erziehungsberechtigten können jederzeit den Unterricht ihrer Kinder besuchen. In Projekte und spezielle Anlässe können die Erziehungsberechtigten miteinbezogen werden. Zu Fragen des Lern- und Erziehungsprozesses können sich die Erziehungsberechtigten beraten lassen. Sowohl an den Primarschulen wie auch an der Sekundarschule steht die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Kontaktadressen finden Sie in dieser Broschüre unter Schulsozialarbeit oder auf unserer Webseite.
Die Erziehungsberechtigten sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Sie sind mitverantwortlich für:
Die Schule ist auf die Elternunterstützung angewiesen:
Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn:
Vorgehen bei Konflikten
Es ist wichtig, dass auftretende Konflikte mit den Betroffenen gelöst werden, und dass der Dialog möglichst rasch gesucht wird.
Bildung und Erziehung sind zwei stark verknüpfte Bereiche. Durch kooperative Zusammenarbeit wird die Qualität der Schule stark verbessert. Das Elternforum ist an den Primarschulen Gelfingen, Hämikon und Hitzkirch organisiert. Ansprechpersonen Elternforum:
Sie sind interessiert aktiv mitzuarbeiten? Dann melden Sie sich beim Rektorat der Schulen Hitzkirch. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Schulen Hitzkirch beim jeweiligen Schulstandort www.schulen-hitzkirch.ch.
Den aktuellen Ferienplan finden Sie im Downloadbereich dieser Webseite.
Ferienverlängerungen werden höchstens alle 2 Jahre bewilligt. Das Gesuch um Ferienverlängerung muss mindestens 3 Wochen im Voraus erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich dieser Webseite.
Was ist eine Fördermassnahme?
In unserem Schulalltag sind Heterogenität und Individualität der Lernenden Tatsache, Herausforderung und Chance zugleich. Unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen werden erfolgreiches Lernen und situationsgerechtes Verhalten angestrebt. Unser Unterstützungsnetzwerk ist vielfältig:
Wer wird gefördert?
Die Unterstützung soll allen Lernenden zugute kommen. Die Ressourcen der integrativen Förderung mit dem Einsatz einer spezialisierten Lehrperson richten sich nach den Vorgaben der Dienststelle Volksschulbildung. Schülerinnen und Schüler der integrierten Sonderschulung werden individuelle Massnahmen zugesprochen.
Ziel der Fördermassnahmen
Die integrative Förderung (IF)
Bei Lernenden, welche die Lernziele über längere Zeit nicht erreichen oder übertreffen, werden in einem gemeinsamen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten die Lernziele angepasst. Diese Lernzielanpassung wird in einer Vereinbarung festgehalten. In den Fächern mit angepassten Lernzielen werden die Noten durch einen Lernbericht ersetzt. Zweimal jährlich findet ein Förder- und Beurteilungsgespräch statt.
Integrierte Sonderschulung (IS)
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden in unseren Regelklassen unterrichtet, wobei wir von einer jeweils zuständigen Fachstelle beraten werden. Die Schulen Hitzkirch arbeiten mit verschiedenen Sonderschulen zusammen.
Wir veröffentlichen regelmässig Texte und Fotos von Schulanlässen in den Schulnachrichten im Hitzkirchertaler und auf der Schulwebseite. Wenn Sie nicht wollen, dass Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden, müssen Sie dies per Schuljahresbeginn der Klassenlehrperson mitteilen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie als Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Es werden keine persönlichen Daten von Schülerinnen und Schülern veröffentlicht. Gemäss Rechtsdienst der Dienstelle Volksschulbildung gilt bezüglich der Veröffentlichung von Bildern folgende Regelung:
Auf das Einholen der Einwilligung kann dann verzichtet werden, wenn die Abgebildeten nicht um ihrer Person willen fotografiert wurden. So dürfen Fotos von Schulanlässen veröffentlicht werden, wenn die Personen als untergeordnet (z. B. neben Gebäuden oder in Landschaften) oder als Menschenansammlung abgebildet sind.
Für Vergessenes gibt es Fundkisten. Zwei Mal pro Jahr vor den Ferien werden die Fundsachen ausgelegt, was übrig bleibt, entsorgt. Nicht Abgeholtes bringen wir nach 6 Monaten zu einer gemeinnützigen Organisation.
Siehe Webseite Gemeinderat
Ihre Tochter/Ihr Sohn bekommt in der Schule Aufträge, die zu Hause erledigt werden müssen. Sie werden im Hausaufgabenbüchlein oder in der Agenda eingetragen. Bitte sorgen Sie für festgelegte Zeitfenster zum Erledigen der Aufgaben:
Auf der Webseite der Schulen Hitzkirch ist unter Download der Flyer „Hausaufgaben - Primarschulen Hitzkirch“ abgelegt. Sekundarschülerinnen und -schüler haben generell immer etwas, was gelernt werden muss. Bei Unsicherheit fragen Sie bei den Lehrpersonen nach.
Mit dem Lehrplan 21 und seinem Modullehrplan Medien und Informatik haben die Informations- und Kommunikationstechnik an den Schulen stark an Bedeutung gewonnen. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler mit der Vielfältigkeit von Medien und Informatik vertraut zu machen, so dass sie sich später in diesem Themen gut zurechtfinden können. Folglich gibt es immer mehr auch digitale Inhalte und Unterrichtseinheiten, welche die bewährten Unterrichtsformen ergänzen. Dies führt dazu, dass die Kinder bereits im Kindergarten erste Erfahrungen mit Medien und Informatik sammeln dürfen.
Im Unterricht kommen an den Schulen Hitzkirch Notebooks zur Anwendung. Nachfolgend einige Bestimmungen dazu:
Alle weiteren Regelungen sind den „Nutzungs- und Haftungsbestimmungen ICT“ auf der Schulwebseite (\über uns\Download\Elterninformation) zu entnehmen. Die Schule erwartet einen sorgfältigen Umgang. Private Notebooks dürfen nicht mit in die Schule genommen werden.
Besuchen Sie uns auf der Webseite der Schulinformatik.
Der Kanton Luzern bietet freiwillige, kostenlose Impfungen an. Informationen zu Masern-Röteln-Mumps finden Sie auf unserer Schulwebseite im Bereich Download unter Elterninformationen.
Nach der Reihenuntersuchung können Kindergärtner und 4. Klässler sich für eine Impfung im Beisein der Eltern bei der Schularztpraxis anmelden. Sekundarschülerinnen und -schüler können sich während der Reihenuntersuchung impfen lassen. Mädchen und Knaben ab dem 7. Schuljahr können sich zusätzlich gegen Varizellen, Hepatitis B und HPV (Gebärmutterhalskrebs) impfen lassen. Bei allen Impfungen wird vorgängig das Elterneinverständnis eingeholt.
Pro Schuljahr stehen zwei sogenannte Jokertage für besondere Anlässe zur Verfügung. Jokertage werden im Zeugnis als entschuldigte Absenz eingetragen. Bitte beachten Sie:
Die Offene Jugendarbeit Hitzkirchertal (OJA) ist ein freiwilliges Angebot, wo alle Jugendlichen des Hitzkirchertales während ihrer Freizeit willkommen sind, unabhängig von Religion, Nationalität, kulturellem Hintergrund, Geschlecht, Hautfarbe oder sexueller Orientierung. Sie ist Anlaufstelle für die verschiedensten Anliegen, Themen und Ideen der Jugendlichen und begleitet diese auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens.
Zentrale Anliegen und Angebote sind:
Partizipation: Ideen und Anliegen der Jugendlichen sind willkommen! Mit den Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern zusammen werden spannende Projekte umgesetzt, so entstehen kreative Erfahrungsräume des informellen Lernens.
Das Team, Silvano Lobino und Daria Callivers, freut sich auf die neuen und bekannten Mädchen und Buben, um zusammen ihre Ideen zu verwirklichen oder in den Treffbetrieb einfliessen zu lassen. Mitmachen und kreativ sein ist spannend und macht Spass! Der Jugendtreff Joy und das Büro befinden sich im Untergeschoss des Pfarreiheims.
Aargauerstrasse 9a
6285 Hitzkirch
041 917 26 36
www.jugendarbeit-hitzkirchertal.ch
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst diagnostiziert und behandelt Kinder und Jugendliche mit psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Störungen. Die Abklärungen und Behandlungen erfolgen unter Miteinbezug der Eltern bzw. der Familie und weiterer involvierter Fachpersonen und Institutionen. Das Wohl des Kindes steht dabei im Zentrum der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen. Für spezielle Therapien und Förderbehandlungen wird an externe Fachpersonen und Institutionen weitergewiesen. Die Abklärungen und Behandlungen werden soweit möglich ambulant durchgeführt.
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Areal Kantonsspital 13
6000 Luzern 16
058 856 45 00
kjpd.sekretariat@lups.ch
www.lups.ch
Ambulatorium Hochdorf
Brauiplatz 8
6280 Hochdorf
058 856 55 55
ambulatorium.hochdorf@lups.ch
Die Lagepläne unserer Schulstandorte finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Schulstandortes.
Unsere Lehrpersonen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Schulstandortes. Die Lehrpersonen erreichen Sie per Mail unter vorname.nachname@schulen-hitzkirch.ch.
Der Logopädische Dienst bietet Abklärungen und Therapien für Kinder und Jugendliche mit Sprach- und Sprechproblemen sowie Beratungen für Eltern, Lehr- und Fachpersonen an. Die Anmeldung erfolgt direkt durch die Eltern beim Logopädischen Dienst. Im Kindergarten und in der Basisstufe findet jährlich eine Logopädische Erfassung (LEK) statt, wobei alle Kinder erfasst und die Eltern schriftlich über das Untersuchungsergebnis informiert werden. Die Therapie- und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie unter www.schuldienst.ch.
Instrumentalunterricht
Der Instrumentalunterricht findet in Unterrichtszimmern der Schulen Hitzkirch und an anderen Standorten statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Musikschule www.musikschule-hitzkirch.ch.
Leitung Musikschule
Geri Amrein
Musikschulhaus
Bahnhofstrasse 1
6285 Hitzkirch
041 917 00 61
www.musikschule-hitzkirch.ch
Auf der Webseite des Elternforums Hitzkirch finden Sie eine Liste von Personen, welche Nachhilfe anbieten. Auch steht ein entsprechendes Anmeldeformular zur Verfügung.
Die Eltern sind dringend gebeten, die Notfall-angaben zu ihren Kindern (Allergien etc.) und ihre Telefonnummern/Erreichbarkeit für die Schule aktuell zu halten.
Die Schule arbeitet mit Überzeugung und Engagement zusammen mit unseren Schülerinnen und Schülern daran, die spannende Schülerpartizipation mit neuen Projekten weiterzuentwickeln.
Die Zielgruppe umfasst Kinder ab 5 Jahren und Jugendliche, die durch ungeschickte, gehemmte und unruhige Bewegungen in den Bereichen der Grob-, Fein- und Grafomotorik auffallen. Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrpersonen mit Einwilligung der Eltern, oder die Eltern können ihr Kind direkt anmelden. Die Therapie findet wöchentlich ausserhalb oder während der Unterrichtszeit statt www.schuldienst.ch.
Hier lang geht's zur Webseite des Rektorats der Schulen Hitzkirch.
Der katholische Religionsunterricht findet in Unterrichtszimmern der Schulen Hitzkirch und an anderen Standorten statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
Die Repetition einer Klasse ist nur in gut begründeten Fällen möglich, wie zum Beispiel Unterrichtsversäumnisse aufgrund längerer Krankheit oder deutlicher Entwicklungsrückstände.
Schulbestätigungen sind beim Sekretariat erhältlich.
Hier lang geht's zur Webseite Schulleitungen der Schulen Hitzkirch.
Diesen Schulhausordnungen übergeordnet sind die „Verordnungen über die Benützung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen“ der Gemeinde Hitzkirch. Die Schulhausordnungen gelten auf dem Schulareal während der Betriebszeiten: 06:30 bis 18:00 Uhr und bei Schulverlegungen.
Fahrverbot
Während der Betriebszeiten gilt auf allen Schul-arealen ein generelles Fahrverbot. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Handwerker dürfen das Schulareal nach Vorgaben des Hauswarts befahren.
Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulareal gilt während 24 Stunden ein generelles Rauchverbot für alle.
Schäden und Diebstahl
Für Schäden und Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Waffen und Gewalt
Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind an unserer Schule verboten. Sie werden der Polizei abgegeben. Gewalt und Gewaltsymbole werden an der Schule nicht geduldet.
Offenes Feuer
Offenes Feuer ist an unserer Schule nur unter Aufsicht und Verantwortung einer Lehrperson erlaubt.
Mobiltelefone und elektronische Geräte
Mobiltelefone und elektronische Geräte werden vor dem Betreten des Schulhauses ausgeschaltet.
Getränke
Während der Betriebszeiten der Schule sind aufputschende Getränke sowie Süssgetränke nicht erwünscht.
Aus Sicherheitsgründen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass das Betreten der Schulhausdächer nicht erlaubt ist. Im Umgang mit elektronischen Medien und dem Internet ist zu beachten, dass Verstösse gegen die Persönlichkeitsrechte unserer Schülerinnen und Schüler oder Mitarbeitenden disziplinarisch geahndet werden. Straf- und zivilrechtliche Massnahmen können folgen.
Konsequenzen
Die Schulhausordnung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres durch die Klassenlehrperson mit ihren Schülerinnen und Schülern besprochen. Wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht an diese Abmachungen halten, hat dies verbindliche Konsequenzen, die an allen Standorten gelten:
Die Schule behält sich vor, gegen Verursacher von mutwilligen Sachbeschädigungen Anzeige zu erstatten. Disziplinarische Konsequenzen kann die Schule aussprechen, wenn die Verstösse gegen die Schulhausordnung während der Unterrichtszeiten vorliegen. Konsequenzen orientieren sich an der pädagogischen Sinnhaftigkeit. Sie können von der Schulleitung oder den Lehrpersonen ausgesprochen werden.
Der Schulpsychologische Dienst kann in allen Fragen zu Lernproblemen oder zum Verhalten in Anspruch genommen werden. Er spricht das Recht auf einen allfälligen Nachteilsausgleich aus. Ein Nachteilsausgleich gilt ausschliesslich für Prüfungen. Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrpersonen mit Einwilligung der Eltern angemeldet. Die Eltern können ihr Kind auch direkt beim SPD anmelden. Es ist oftmals unterstützend zu wissen, ob zum Beispiel ein Kind ADHS, eine Rechen- oder Leseschwäche, eine besondere Begabung oder ein schlechtes Arbeitsgedächtnis hat. Nach einer umfassenden Abklärung beim SPD können Fördermassnahmen besser angepasst werden www.schuldienst.ch.
Besuchen Sie uns auf der Webseite der Schulsozialarbeit.
Vor den Ferien ist für alle Schülerinnen und Schüler spätestens um 15.00 Uhr Schulschluss.
Besuchen Sie uns auf der Webseite der Tagesstrukturen.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Sie machen die Kinder auf die Gefahren aufmerksam. Andere als gesetzlich zulässige, motorisierte Fahrzeuge sowie Traktoren sind für den Schulweg nicht zulässig. Das Fahrverbot auf dem Schulareal gilt aus Sicherheitsgründen.
Alle Schülerinnen und Schüler, die mehr als 1 km Schulweg haben, dürfen mit dem Velo oder Töffli in die Schule kommen. Eine Videoüberwachung ist beim Veloständer Trottenmatt installiert worden. Die Erziehungsberechtigten sind für korrekte und funktionstüchtige Velos, die bei Schulverlegungen gebraucht werden, zuständig. Inline-Skates werden in der Garderobe deponiert. Kickboards müssen im Kickboardständer deponiert werden. Elektrotrottinetts sind für Kinder unter 14 Jahren gesetzlich verboten.
Den Schwimmunterricht an der Primarschule leitet Rosmarie Köhl.
Besuchen Sie uns auf der Webseite des Sekretariates.
Wenn Sie am Vormittag bei Ausfällen eine Betreuung für Ihr Kind brauchen, ist eine Partner-lehrperson zuständig. Am Nachmittag gibt es kein Betreuungsangebot.
Unterrichtsausfall kurzfristig (plötzliches Unwohlsein der Lehrperson)
Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen werden die Lernenden nicht nach Hause geschickt. Sie stehen unter der Obhut der Schule. Fachlehrpersonen oder die Partnerlehrpersonen übernehmen für den Rest des Halbtages die Betreuung.
Unterrichtsausfall nicht voraussehbar (Krankheit oder Unfall der Lehrperson)
Bei nicht vorhersehbarer Abwesenheit der Lehrperson werden die Lernenden während des ersten Unterrichtshalbtages grundsätzlich nicht nach Hause geschickt. Die Lernenden werden von der Schule betreut. Die Eltern können ihre Kinder durch die Partnerlehrperson betreuen lassen. Die Anmeldung für die Betreuung geschieht telefonisch an die betreuende Lehrperson.
Unterrichtsausfall voraussehbar (Weiterbildung, medizinischer Untersuch usw.)
Der Unterricht fällt aus. Die Erziehungsberechtigten sind mindestens eine Woche im Voraus schriftlich zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, das Kind durch die Partnerlehrperson betreuen zu lassen. Die Anmeldung für die Betreuung geschieht telefonisch an die betreuende Lehrperson.
Unterrichtsausfall längerfristig
Für Unterrichtsausfälle wird in der Regel ab dem 4. Tag eine Stellvertretung organisiert.
Fachunterricht
Bei Ausfall einer Lehrperson findet der Unterricht bei den anwesenden Lehrpersonen statt. Für Kinder aus anderen Ortsteilen muss der Unterricht bei Fachlehrpersonen besucht werden, wenn es sich um mindestens zwei aufeinanderfolgende Lektionen handelt. Fährt der Schulbus zu dieser Zeit nicht, kommen die Schüler um 08:00 Uhr zur Schule. Sie werden dann von der Partnerlehrperson vor und nach dem Fachunterricht betreut.
Urlaube, länger als 3 Tage, werden höchstens alle 2 Jahre bewilligt. Eltern informieren sich im Voraus bei der Klassenlehrperson über pädagogische Nachteile und allfällige Probleme. Für Urlaube bis 3 Tage muss das Gesuch mindestens 14 Tage im Voraus gestellt werden. Für Urlaube, die länger als 3 Tage dauern, muss das Gesuch mindestens 3 Wochen im Voraus gestellt werden. Nach einem Urlaubsbezug werden im laufenden Schuljahr keine Jokertage bewilligt.
Zweimal in der Woche wird an der Sekundarschule Unterstützung für Mathematik und Sprachen angeboten. Die Schülerinnen und Schüler können mit ihren Fragen ins Walk-In kommen. Das Walk-In wird von einer Lehrperson Integrative Förderung und einer Sprachlehrperson geleitet. Die Anmeldung erfolgt bei der Lehrperson. Das Walk-In findet ausserhalb der Unterrichtszeiten statt. Diese Fördermassnahme ist kostenfrei. Für das Walk-In gilt:
Die kostenfreie Zahnuntersuchung ist obligatorisch für Kinder ab obligatorischem Kindergartenjahr. Den Eltern wird ein Zahnarztbüchlein mit Gutschein durch die Schule abgegeben. Verlorene Büchlein können bei der Schule nachgekauft werden. Der Reihenuntersuch wird bei den Zahnarztpraxen Dr. med. dent. Lukas und Teresa Krapf-Dobr und Dr. med. dent. Thomas Hofstetter durch die Schule organisiert. Eltern können einen anderen Zahnarzt wählen. Der Untersuch beim Privatzahnarzt muss bis zum 31.12.2022 erfolgen. Die Gemeinde übernimmt die Kosten SSO Tarif (Stand 08/20), Taxpunktwert 1.0:
Behandlungen liegen im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten.
Das Zentrum für Soziales (ZENSO) bietet fachkundige Hilfe in folgenden Bereichen an:
Zentrum für Soziales
Bankstrasse 3b
6280 Hochdorf
041 914 31 31
www.zenso.ch